Kurzbeschreibung der Erfindung
Das Pannenbanner wird bei Bedarf über der Kofferraumklappe oder an der geöffneten Kofferraumklappe angebracht.
Die auffällige und reflektierende Plane ist mit einem roten Dreieck und einem Warntext versehen und besitzt außerdem lichtdurchlässige reflektierende Folienbereiche über den fahrzeugeigenen Beleuchtungselementen (Rücklicht, Warnblinkanlage).
Das Pannenbanner stellt aufgrund seiner Größe und seiner auffälligen Farbgebung eine perfekte Ergänzung zum gesetzlich vorgeschriebenen Warndreieck dar.
Die Befestigung wird z.B. durch eingenähte Magnete gewährleistet, die an der Fahrzeugoberfläche haften bzw. durch Gummibänder und Haken, die in Fahrzeugspalten und in den Radspeichen befestigt werden. Zusätzlich tragen Gewichte im unteren Rand des Banners zur Stabilisierung und optimaler Position bei.
Vorteile der Erfindung
Vorteile
Größer als ein Warndreieck
Die Größe der Reflektionsfläche und die Höhe der Befestigung ermöglichen es, dass das Pannenbanner gerade auch aus größerer Entfernung deutlich schneller und besser wahrgenommen wird als herkömmliche Warndreiecke. Die perfekte Ergänzung zur bereits vorhandenen Ausstattung.

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Schutzrecht
Gebrauchsmusterschutz
Schutzrechtsart: Gebrauchsmuster DE
Aktenzeichen: DE 20 2014 005 286 U1
Anmeldedatum: 26.06.2014
Hauptschutzanspruch:
1. Warnplane zur Absicherung einer Pannen/Unfallstelle, gekennzeichnet durch ein reflektierendes Material.
2. Warnplane nach Schutzanspruch 1, gekennzeichnet durch die Anbringung auf oder an der Kofferraumklappe eines Fahrzeugs.
3. Warnplane nach Schutzanspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch die optionale Anbringung an der geöffneten Kofferraumklappe.
4. Warnplane nach Schutzanspruch 1, 2 und 3, gekennzeichnet durch lichtdurchlässige reflektierende Folienbereiche über Blinkzeichenanlage.

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